Seminarversicherung
Sie haben Ihr Seminar gebucht und freuen sich auf wissensbringende Stunden oder Tage. Wenn Sie kurz vor dem gebuchten Seminar stornieren müssen oder wir mangels Teilnehmerzahl einen Kurs absagen müssen, sichert Sie eine Seminar-Versicherung ab und Sie bleiben damit nicht auf Ihren Kosten sitzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung extra abschließen müssen!
Die Seminarversicherung übernimmt:
- die Stornokosten, falls Sie das Seminar nicht antreten können
- die Mehrkosten der Hinreise aufgrund von Verspätungen
- die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn Sie das Seminar abbrechen müssen
- die Mehrkosten eines unvorhergesehenen verlängerten Aufenthalts
- den anteiligen Preis der nicht genutzten Seminar- und Reiseleistungen
Versicherte Gründe sind:
- Nichtantritt bei unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwere Unfallverletzung
- Nichtantritt bei Schwangerschaft.
- Nichtantritt durch Schaden am Eigentum, z.B. durch Feuer, Sturm, Hochwasser oder Straftat eines Dritten
- Nichtantritt aufgrund Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Ausfall des Seminars seitens des Veranstalters, sofern hierdurch Stornokosten für gebuchte Reiseleistungen entstehen.
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Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. (Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
URL: www.versicherungsombudsmann.de